Die neue Bundesregierung hat am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Dieser enthält auch zahlreiche personalrelevante Änderungen, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden:
- Plug-in-Hybride: Ein Abschlag vom inländischen Listenpreis von bislang 50 % soll entfallen, wenn das Fahrzeug nicht überwiegend (mehr als 50 %) elektronisch genutzt wird. Es stellt sich die Frage, wie dies geprüft werden soll und ab wann eine solche Regelungsverschärfung zur Anwendung kommen wird.
- Plug-in-Hybride: Die Mindestreichweite für eine Abschlagsbegünstigung soll ab dem 01. August 2023 auf 80 Km erhöht werden. Betroffen sind vermutlich die Anschaffungen ab dem 01. August 2023.
- Elektro“voll“fahrzeuge: Die bisherige Reduzierung des Listenpreises um 75 % bei Elektrovollfahrzeugen bis 60.000 EUR soll ab 2025 auf 50 % reduziert werden.
- Homeoffice-Pauschale: Die geltende Regelung soll bis 2022 verlängert werden.
- Vorgesehen ist eine Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 EUR auf 1.200 EUR.
- Vorgesehen ist eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 EUR / 2.000 EUR (Einzel-/Zusammenveranlagung) ab 2023.
- Bei der Rentenbesteuerung soll die volle Besteuerung erst für Rentenjahrgänge ab 2060 gelten und der vollständige Sonderausgabenabzug der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge soll bereits 2023 (bislang: 2025) einsetzen. Diese vorzeitige Abzugserhöhung wirkt sich auch auf die Ermittlung der Lohnsteuer – dann ab 2023 – aus.
- Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12 EUR. Unklar ist, ab wann diese Erhöhung gelten soll.
- Anhebung der Grenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigten von 450 EUR auf 520 EUR.
- Weitere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen durch Zulagen- und Gutscheinsysteme und Einführung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses bei Verrechnung der neuen Förderungen mit den bisherigen steuerlichen Möglichkeiten. Interessant ist der Hinweis auf einen neuen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss, der insoweit künftig leistbar sein soll.
- Steuerfreiheit des Pflegebonus (3.000 EUR) und Einführung einer Steuerfreiheit von Zuschlägen.
- Die Steuerklassenkombination III / V soll in das bisherige Faktorverfahren überführt und dann einfacher nutzbar sein
Man darf gespannt sein, was von diesen Vorhaben tatsächlich in die steuerliche Gesetzgebung kommen wird.