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Die Attraktivität von Fahrzeugen mit Elektro oder Hybridelektroantrieb gegenüber Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren wird u. a. durch steuerliche Förderungen erhöht, so z.B. Vorteile bei der Besteuerung der Privatnutzung, Steuerbegünstigungen bei der Privatnutzung oder Überlassung von Ladevorrichtungen, Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Leasingraten für Elektrofahrzeuge und Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge.
 
Die Finanzverwaltung hat erst jüngst hierzu im BMF-Schreiben vom 5.11.2021 ausführlich Stellung genommen. Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich (hier: BMF-Schreiben Elektrofahrzeuge) über die steuerlichen Fördermöglichkeiten. Bei Einzelfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung.

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